AGB

Offene Seminare

Leistung: Es gelten die Leistungen, die in der Beschreibung des Seminares, Webinares oder sonstige Veranstaltungen detailliert aufgelistet sind.

Anmeldung: Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, Online Buchung, E-Mail). Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt.

Absagen bei offenen Seminare: Mit der Anmeldung kommt der Seminarvertrag zu Stande. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Bei Rücktritt bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn werden 15 % des Teilnahmebeitrages fällig (außer es werden in der Ausschreibung andere Regelungen getroffen). Erfolgt der Rücktritt bis zu drei Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % des Teilnahmebeitrags fällig. Im Falle einer späteren Absage oder bei nicht Erscheinen eines Teilnehmers stelle ich die volle Seminargebühr in Rechnung. Eine Rückerstattung schon gezahlter Gebühr erfolgt dann nicht. Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Mehrkosten benannt werden. Terminabsagen meinerseits aus organisatorischen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmeranzahl / Krankheit) behalte ich mir vor. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers oder Bestellers bestehen nicht.

Seminarabweichungen: Ich behalte mir vor, Seminarinhalte geringfügig zu ändern und evtl. Terminverschiebungen vorzunehmen. Änderungen der Tagungsstätte oder des Termins, falls erforderlich werden spätestens 5 Tage vor Seminarbeginn mitgeteilt. Im Falle von Terminverschiebungen oder nicht unbedeutenden örtlichen Veränderungen der Tagungsstätte steht dem Teilnehmer das Rücktrittsrecht zu. Die Gebühr wird dann voll rückerstattet, bzw. die Zahlungspflicht entfällt.

Firmenseminare und Coaching: Termin und eventuelle Modifikation der Themen erfolgen nach Absprache. Geeignete Räumlichkeiten und Verpflegung werden vom Auftraggeber organisiert. Die notwendige Präsentations- und Moderationstechnik stellt je nach Absprache Jutta Haupt oder der Auftraggeber.

Absagen bei Firmenseminaren und Coaching: Bei Absagen durch den Auftraggeber vor Veranstaltungsbeginn gilt wie folgt:  Stornogebühr als Teil des Betrages: 14  Tage vor Beginn: 30%, 7 Tage vor Beginn: 50% und 3 Tage vor Beginn 100% des Betrags (Honorar/ Gebühr/Nebenkosten). Terminabsagen meinserseits aus organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit ) behalte ich mir vor. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen nicht.

Fälligkeit und Verzug: Seminargebühren sind immer nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug (d.h. bei offenen Seminaren im Voraus) fällig. Der Verzug tritt entsprechend §286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser 30 Tage geleistet hat.

Copyright: Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, bleiben mir vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf ohne meine schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, verbreitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Teilnehmer sind nicht befugt, ohne schriftliche Genehmigung der Seminarleitung, Kopien von schriftlichem Material anzufertigen, Audio- oder Video-Datenträger während oder nach einem Seminar zu produzieren, DVDs oder ähnliche Medien zu nutzen, um Inhalte der Seminare für sich und andere weiterführend nutzbar zu machen. Verstöße hiergegen werden gerichtlich geahndet.

Haftung und Schadensersatz: Jutta Haupt haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe der Seminargebühren / des Honorars.  Mit meiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die volle Verantwortung für sich selber übernimmt.

Form: Im Dienstvertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Nachträge zu diesem Vertrag sind mit Unterzeichnung Bestandteil des Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis sind die Bestimmungen des Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Beratungen und Dienstleistungen: Aufträge werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.

Leistungen: Die Tätigkeit von Jutta Haupt besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der empfohlenen oder mit ihr  abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Jutta Haupt die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.

Der konkrete Inhalt und Umfang der zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten wird Jutta Haupt den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.

Jutta Haupt legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist sie nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von ihr Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Jutta Haupt und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und Jutta Haupt einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Jutta Haupt für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber stellt Jutta Haupt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Jutta Haupt die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist sie nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Jutta Haupt dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

Der Auftraggeber stellt Jutta Haupt eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zustellen.

Vergütung: Die Leistungen von Jutta Haupt werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei ihr  geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.

Jutta Haupt ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.

Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Jutta Haupt nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist sie berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann Jutta Haupt nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann sie dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.

Zeit-und Vergütungsprognosen von Jutta Haupt in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von Jutta Haupt nicht beeinflusst werden können.

Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von Jutta Haupt zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.

Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch Jutta Haupt ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

Zahlungsmodalitäten: Beider mit Jutta Haupt vereinbarten Vergütung handelt es sich üblicherweise um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind. Abweichungen werden ausgewiesen.

Die Rechnungen von Jutta Haupt werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Jutta haupt angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von ihr angegebene Konto zu überweisen.

Es wird vereinbart, dass Jutta Haupt während der Geltungsdauer des abgeschlossenen Auftrages zur Einziehung der ihr zustehenden Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren befugt ist.

Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von Jutta Haupt spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 5% der Rechnungssumme.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.

Haftung: Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von Jutta Haupt empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn sie die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

Jutta Haupt haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.

Die Haftung von Jutta Haupt entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber Jutta Haupt gerügt wurden.

Schlussbestimmungen: Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäss Ziffer 2.c. dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungenwird ausgeschlossen.

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Koblenz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Koblenz, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Koblenz vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.